Rechtliche Vorgaben und Standards zur digitalen Barrierefreiheit
und Ihre Verbindungen

Warum sind Gesetze zur digitalen Barrierefreiheit wichtig?

Digitale Barrierefreiheit ist ein wesentlicher Bestandteil der Inklusion und Chancengleichheit. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen den uneingeschränkten Zugang zu digitalen Inhalten, Produkten und Dienstleistungen zu ermöglichen. Doch Barrierefreiheit ist nicht nur eine ethische Verantwortung, sondern auch eine gesetzliche Verpflichtung.

In der Europäischen Union und Deutschland regeln verschiedene Gesetze und Richtlinien die Anforderungen an digitale Barrierefreiheit. Diese umfassen sowohl öffentliche Einrichtungen als auch private Unternehmen und basieren auf internationalen Standards wie den WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) und der EN 301 549. Im Folgenden geben wir Ihnen einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Gesetze, ihre Verbindungen und Fristen.

Auf dieser Seite erfahren Sie

Was das BFSG in Deutschland regelt

Die Inhalte der EU-Richtlinie 2019/882 für den privaten Sektor

Was die BITV in Deutschland regelt

Die Anforderungen der EU-Richtlinie (2016/2102) für den öffentlichen Sektor.

Die Rolle der EN 301 549 und der WCAG-Standards als technische Grundlagen

BFSG (Barrierefreiheits-Stärkungsgesetz)

Hintergrund

Das BFSG (Barrierefreiheits-Stärkungsgesetz) setzt das europäische Barrierefreiheitsgesetz EAA in deutsches Recht um und erweitert die Anforderungen der EN 301 549 auf private Unternehmen und Produkte im öffentlichen Raum. Technische Vorgaben basieren ebenfalls auf der EN 301 549 und den WCAG 2.1-Standards.

Wer ist betroffen?

Das BFSG legt fest, dass private Unternehmen ab einer Größe von 10 Mitarbeitenden oder über 2 Millionen Jahresumsatz ihre Produkte und Dienstleistungen barrierefrei gestalten müssen, wenn sie für die Öffentlichkeit zugänglich sind. Dazu gehören:

  • Websites und mobile Anwendungen von Unternehmen mit Online-Zahlungssystemen (z. B. E-Commerce, Online-Banking, Buchungsplattformen).
  • Selbstbedienungs-Terminals und Automaten, wie Geld- oder Ticketautomaten.
  • E-Books,Telekommunikationsdienste.
  • Verkehrsdienstleistungen, z. B. Buchungssysteme für Reisen.
  • Digitale Dokumente (z. B. PDFs) müssen ebenfalls barrierefrei gestaltet sein.

Wichtige Frist

28. Juni 2025: Alle betroffenen Unternehmen müssen bis zu diesem Datum die Anforderungen des BFSG vollständig umgesetzt haben.

Überwachung, Sanktionen und Pflichten

Verbraucherschützer können bei der Marktüberwachungsbehörde eine Prüfung nach § 28 BFSG beantragen. Diese kontrolliert Unternehmen auch unabhängig und fordert bei Verstößen Korrekturen. Erfolgt keine Anpassung, kann das Unternehmen sogar eingestellt werden. Verbraucher können zudem ein Schlichtungsverfahren nach § 16 BGG einleiten. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 100.000 Euro. Frühzeitiges Handeln ist daher ratsam.

Richtlinie (EU) 2019/882: Europäisches Barrierefreiheitsgesetz (European Accessibility Act, EAA)

Hintergrund

Die Richtlinie (EU) 2019/882, auch als Europäisches Barrierefreiheitsgesetz (EAA) bekannt, wurde 2019 verabschiedet, um Barrierefreiheit auch im privaten Sektor EU-weit zu fördern. Sie ergänzt die EU-Richtlinie (2016/2102), die sich hauptsächlich auf öffentliche Einrichtungen konzentriert und erweitert die Anforderungen auf Produkte und Dienstleistungen von Unternehmen für Verbraucher.

Wer ist betroffen?

  • Websites und mobile Anwendungen von Unternehmen mit Online-Zahlungssystemen (z. B. E-Commerce, Online-Banking, Buchungsplattformen).
  • Selbstbedienungsterminals und Automaten, wie Geld- oder Ticketautomaten.
  • E-Books,Telekommunikationsdienste.
  • Verkehrsdienstleistungen, z. B. Buchungssysteme für Reisen.
  • Digitale Dokumente (z. B. PDFs) müssen ebenfalls barrierefrei gestaltet sein.

Frist für die Umsetzung

Jeder EU-Mitgliedsstaat setzt die Vorgaben individuell durch nationale Gesetze um, in Deutschland erfolgt die Umsetzung durch BFSG. Technische Anforderungen basieren ebenfalls auf der EN 301 549 und den WCAG-Standards.

BITV 2.0 (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung)

Hintergrund

Die BITV 2.0 ist die deutsche Umsetzung der EU-Richtlinie (2016/2102) und legt spezifische Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit öffentlicher Einrichtungen in Deutschland fest.

Was regelt die BITV 2.0?

  • Alle Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Einrichtungen müssen barrierefrei sein.
  • Die Anforderungen basieren auf der EN 301 549, die wiederum die WCAG 2.1-Standards (Stufe AA) als technische Grundlage verwendet.
  • Es muss eine Barrierefreiheitserklärung veröffentlicht werden, die den Grad der Barrierefreiheit erklärt.
  • Digitale Dokumente (z. B. PDFs) müssen ebenfalls barrierefrei gestaltet sein.

Wer ist betroffen?

Ministerien, Behörden, Universitäten und andere öffentliche Einrichtungen.

Fristen und Verpflichtungen

Alle öffentlichen Einrichtungen müssen die Anforderungen der BITV 2.0 bereits umgesetzt haben (seit 2020).

EU-Richtlinie (2016/2102): Der rechtliche Rahmen für Barrierefreiheit im
öffentlichen Sektor

Hintergrund

Die Richtlinie (EU) 2016/2102 wurde verabschiedet, um Barrierefreiheit für digitale Inhalte und Dienste öffentlicher Einrichtungen in der gesamten Europäischen Union sicherzustellen. Sie verpflichtet die EU-Mitgliedsstaaten, nationale Gesetze zu schaffen, die den Vorgaben der Richtlinie entsprechen.

Was regelt die Richtlinie?

Die Richtlinie verpflichtet öffentliche Einrichtungen dazu:

  • Websites und mobile Anwendungen barrierefrei zu gestalten.
  • Barrierefreiheitserklärungen zu veröffentlichen, die den Grad der Barrierefreiheit dokumentieren und erklären, welche Inhalte möglicherweise ausgenommen sind.
  • Regelmäßige Prüfungen und Berichte über den Stand der Barrierefreiheit durchzuführen.

Frist für die Umsetzung

Die Richtlinie verpflichtet die EU-Mitgliedsstaaten, nationale Gesetze zu schaffen, die den Vorgaben der Richtlinie entsprechen. in Deutschland erfolgt die Umsetzung durch die BITV 2.0. Technische Anforderungen basieren ebenfalls auf der EN 301 549 und den WCAG-Standards.

EN 301 549: Die technische Norm für Barrierefreiheit

Hintergrund

Die EN 301 549 ist eine technische Norm, die die Anforderungen der Barrierefreiheit für Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) definiert. Sie wurde entwickelt, um die Umsetzung der EU-Richtlinie (2016/2102) und anderer Barrierefreiheitsvorgaben zu unterstützen. Die EN 301 549 basiert auf den WCAG 2.1-Standards (Stufe AA) und erweitert diese für spezifische technische Umgebungen und Geräte.

Was regelt die EN 301 549?

Die EN 301 549 enthält detaillierte technische Anforderungen für:

  • Websites und mobile Anwendungen,
  • Digitale Dokumente (z. B. PDFs),
  • Hardware, wie Geldautomaten und Ticketautomaten,
  • Software und Betriebssysteme.

Anwendungsbereich

Die EN 301 549 gilt für alle digitalen Inhalte und Technologien, die durch nationale Gesetze (z. B. BITV 2.0 oder BFSG) oder europäische Richtlinien (z. B. 2016/2102, 2019/882) barrierefrei gestaltet werden müssen.

WCAG-Standards (Web Content Accessibility Guidelines)

Hintergrund

Die WCAG wurden vom World Wide Web Consortium (W3C) entwickelt und sind weltweit anerkannte technische Standards zur Barrierefreiheit. Sie legen detailliert fest, wie digitale Inhalte für Menschen mit Behinderungen zugänglich gemacht werden können.

Die WCAG basieren auf vier Grundprinzipien:

  1. Wahrnehmbar: Inhalte müssen so gestaltet sein, dass sie für alle wahrnehmbar sind (z. B. Alternativtexte für Bilder, ausreichender Farbkontrast).
  2. Bedienbar: Inhalte müssen unabhängig von der Eingabemethode (z. B. Tastatursteuerung) bedienbar sein.
  3. Verständlich: Navigation und Inhalte müssen verständlich und intuitiv sein.
  4. Robust: Inhalte müssen mit unterschiedlichen Technologien (z. B. Screenreadern) kompatibel sein.

Versionen und Konformitätsstufen

  • Aktuelle Version: WCAG 2.1 
  • Zukünftige Version: WCAG 2.2 
  • Konformitätsstufen:
    • A: Mindestanforderungen.
    • AA: Erweitertes Niveau (gesetzlich vorgeschrieben).
    • AAA: Höchstes Niveau.

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